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Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

Nr. 99101015012000

Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte/Ehegattin und Lebenspartner/Lebenspartnerin der verstorbenen Person,
  • Vorfahre oder Abkömmling der verstorbenen Person,
     
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

  • Sterbeurkunde
  • Identitätsnachweis (Kopie)

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Anweisung durch das Gericht

16.06.2022

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

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