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Verwaltung & Politik

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Die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

Nr. 99031016001000

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.

Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

Sie reichen die erforderlichen Unterlagen für die von Ihnen zu beatragenden Erlaubnis bei der zuständigen Behörde ein.

Der Inhalt der Unterlagen richtet sich nach der Erlaubnis, welche Sie erhalten möchten.

Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung über die Vollständigkeit oder welche Unterlagen für die Entscheidung noch nachgereicht werden müssen.

Der Inhalt der Unterlagen richtet sich auch nach der Erlaubnis, welche Sie erhalten möchten.

  • Betriebsbezogene Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen (TRGS 512)
  • Betriebsbezogene Erlaubnis zur Durchführung von Begasungen mit Ethylenoxid oder Formaldehyd in Sterilisations- und Desinfektionsanlagen (TRGS 513).
  • Betriebsbezogene Erlaubnis zur Durchführung von Raumdesinfektionen mit Formaldehyd (TRGS 522)

Grundsätzlich sind folgende Unterlagen bei der Beantragung zu übermitteln:

  • Befähigungsscheininhaber in ausreichender Zahl,
  • Sachkundenachweis,
  • Zuverlässigkeit, Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O,
  • die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung,
  • dass die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften gewährleistet ist,
  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers.
     
  • Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
  • Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
  • Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
  • Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
  • Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O
  • Angaben zur Anzahl der Beschäftigten, die die Begasungen durchführen sollen, Angabe zur Anzahl der sachkundigen Personen und der Befähigungsscheininhaber

Je nach Betriebsbezogener Erlaubnis gemäß der TRGS 512; TRGS 513 oder TRGS 522 sind noch weiter Unterlagen erforderlich die sich aus den Voraussetzungen der entsprechenden TRGS ergebene.

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Es gibt keine gesetzlichen Fristen zu berücksichtigen.

Die Erlaubnis ist jedoch Voraussetzung für das grundsätzliche Durchführen von Begasung.

§15d Absatz 1 i. V. m. Anhang I Nr. 4.1 Absatz 1 der GefStoffV

Der Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

24.03.2023

Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen.

Die Zuständigkeit obliegt den Abteilungen Arbeitsschutz der Regierungspräsidien (RP) des Landes Hessen.

Zeitnah nach Antragseingang

Der Antrag kann formlos erfolgen.

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