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Verkehrsordnungswidrigkeit (Anzeige)

Sollten Sie ein ordnungswidriges Verhalten Anderer stören, können Sie den nachstenhenden Vordruck zur Fertigung einer Anzeige verwenden und diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Ordnungsamt senden.

Zur besseren Beweislage kann gerne auch ein Foto beigefügt werden. Bitte beachten Sie, dass im weiteren Verfahrensverlauf der Anzeigeerstatter dann als Zeuge der Ordnungswidrigkeit geführt wird, was bedeutet, dass dieser damit rechnen muss, gegebenenfalls befragt zu werden oder vor Gericht als Zeuge aussagen zu müssen. Anonyme Anzeigen können aus diesem Grund nicht bearbeitet werden.

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