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Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten Erteilung

Nr. 99021007001000

An einer Börse nach § 23 BörsG handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate. Diese Güter und Rechte werden in Deutschland nur an der EEX in Leipzig und der Eurex in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.

25.09.2020

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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