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Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

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Personalausweis, vorläufiger

Nr. 99008001012002

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

17.12.2020
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

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