Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
Nr. 99008001012007Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Scheidungsurteil
- gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal: