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Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

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Personalausweis Änderung

Nr. 99008001011000

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Bei Änderungen müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Adressänderung (Änderung im Chip und Adressaufkleber)

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Wird die Ausstellung eines neuen Personalausweises erforderlich, richten sich die Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV). Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist nach § 1 Abs. 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) gebührenfrei.

17.12.2020
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

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