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Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

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Ordnungswidrigkeitsverfahren

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Neben vorsätzlich begangene Tatbestände kann auch fahrlässiges Handeln verfolgt werden, wenn dies in den jeweiligen Rechtsgrundlagen ausdrücklich bestimmt ist.

Die überwiegende Anzahl an Verwarn- und Bußgeldfällen liegen im Bereich der Verstöße im ruhenden und fließenden Straßenverkehr. Doch auch aus anderen Rechtsgebieten werden angezeigte Taten verfolgt, wie z.B. im Melderecht, Abfallrecht, bei unzulässigem Lärm, "wildem" Plakatieren, bei unerlaubten Sondernutzungen, Verstöße gegen die Hundeverordnung und vieles mehr.

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