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Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Bewilligung

Nr. 99015008017000

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes benötigen, weil

  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind oder
  • Ihnen eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen droht.

Wenn für Sie eine Unterstützung in Betracht kommt, stehen Ihnen zunächst die allgemeinen Leistungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung:

  • Vermittlungsbudget
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
  • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
  • Assistierte Ausbildung (AsA)
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen
  • Berufliche Weiterbildungsförderung
  • Gründungszuschuss

Wenn die allgemeinen Leistungen nicht ausreichen, um Ihren Förderbedarf zu decken, können Sie folgende besondere oder ergänzende Unterstützungen erhalten:

  • rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
  • blindentechnische und vergleichbare Grundausbildung
  • rehaspezifische Ausbildungsmaßnahmen
  • rehaspezifische Weiterbildungsmaßnahmen
  • Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung 
  • Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen oder bei anderen Leistungsanbietern 
  • Budget für Ausbildung
  • Vermittlungsunterstützung oder Berufsbegleitung durch Integrationsfachdienste
  • Einzelfallförderungen wie beispielsweise technische Arbeitshilfen, Hilfsmittel, Arbeitsassistenz
  • sonstige Hilfen, Teilhabebegleitung

Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Sie erhalten können, hängt unter anderem davon ab, 

  • ob Sie die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen.
  • ob die jeweilige Leistung für Sie und Ihre konkrete Situation geeignet ist, um
    • Ihre Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Eingliederung zu verbessern oder 
    • zur Sicherung Ihres bestehenden Arbeitsplatzes beizutragen,
  • was Ihre persönlichen Neigungen sind und wie diese im Berufsleben nützlich sein können,
  • welche Tätigkeiten Sie ausüben möchten und können und
  • wie sich der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt aktuell entwickelt.
     

Damit Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden: 

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit. 
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der kostenlosen Telefonnummer. 
  • Die Agentur für Arbeit prüft, ob sie in Ihrem Fall für Sie zuständig ist.
  • Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater im Beratungsgespräch fest, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, bespricht diese Person mit Ihnen die weiteren Schritte. Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen.
  • Sie reichen die Formulare und Unterlagen ein.
  • Zur Einschätzung Ihrer persönlichen Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit werden unter anderem vorhandene Unterlagen ausgewertet, gegebenenfalls weitere Fachdienste eingeschaltet oder falls erforderlich Diagnosemaßnahmen durchgeführt. 
  • Entsprechend Ihrem konkreten Bedarf, wird dann entschieden, welche Unterstützung für Sie in Betracht kommt.

Damit Sie von der Agentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten können, müssen folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Sie haben eine Behinderung und die Bundesagentur für Arbeit ist Ihr zuständiger Rehabilitationsträger.
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert.
    • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Sie müssen sich wegen einer Förderung oder Kostenerstattung an Ihre Agentur für Arbeit wenden, bevor Aufwendungen entstehen oder Ausgaben anfallen.

Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls spezielle Voraussetzungen für die jeweilige in Betracht kommende Förderung erfüllen.

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.

Für Sie entstehen keine Kosten.

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Wochen.

  • Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat
  • Klage vor dem Sozialgericht

Formulare: ja 
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein 
Persönliches Erscheinen nötig: ja

Die Beraterin oder der Berater klären mit Ihnen gemeinsam im Gespräch, welche Formulare Sie ausfüllen müssen oder welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

17.02.2022

Örtlich zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

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