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Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen - Zuschuss Gewährung

Nr. 99148134080000

Im Rahmen der Forstentwicklung werden forstwirtschaftliche Vorhaben im Privat- und Kommunalwald gefördert.

Innerhalb dieses Förderprogrammes wird folgendes gefördert:

(1) Förderung der Erstaufforderung

(2) Förderung einer naturnahmen Waldbewirtschaftung

  • Vorarbeiten
  • Waldumbau
  • Jungbestandspflege
  • Bodenschutzkalkung
  • Bodenschonende Holzernte
  • Zertifizierung
  • Waldentwicklung

(3) Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

  • Waldpflegevertrag
  • Mitgliederinformation und Mitgliederaktivierung
  • Zusammenfassung des Holzangebotes
  • Professionalisierung

(4) Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur

  • Forstwirtschaftlicher Wegebau
  • Förderung von Holzkonservierungsanlagen
  • Kalamitäten

Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen

  • Räumung
  • Waldschutz I
  • Waldschutz II
  • Holzlagerplätze
  • Wiederaufforstung

Kooperationspartnerinnen beziehungsweise Kooperationspartner sind: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Regierungspräsidium Darmstadt, V52-Forsten, Hilperstraße 31, 64295 Darmstadt sowie die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland.

Die Anträge sind online im Agrarportal Hessen zu stellen.

Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 52 Forsten.

Die aktuellen Voraussetzungen finden Sie immer in der aktuellen Richtlinie.

Darüber hinaus gibt es ebenfalls die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen.

  • Förderantrag zur Förderung der ländlichen Entwicklung
  • Ggf. weitere Anlagen je nach Vorhaben und Sachlage
  • Antrag auf Bewilligung Zahlung und Verwendungsnachweis

Für Sie fallen keine Kosten bei dieser Förderung an.  

Folgende Fördermaßnahmen haben zwei Antragsfristen im Jahr, immer zum 01.03. sowie zum 01.09.:

  • A1 - Neuanlage von Wald
  • B2 - Waldumbau
  • B3 - Jungbestandspflege
  • B4 - Bodenschutzkalkung
  • D1 - Wegebau

Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzlichen Bearbeitungsfrist.

  • Formulare vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

19.10.2022
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