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Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

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Fahrerlaubnis Klasse T beantragen

Nr. 99108047049007

Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die eigenständige Fahrerlaubnisklasse T erweitern.

Mit der Fahrerlaubnis Klasse T (umgangssprachlich „Großer Trak-torführerschein“) können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen. Mit dieser Klasse dürfen Zugma-schinen bis zu 60 km/h gefahren werden. Für selbstfahrende Ar-beitsmaschinen und Futtermischwagen gilt eine maximale Höchst-geschwindigkeit von 40 km/h. Auch hier darf ein Anhänger zusätz-lich gezogen werden.

Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.

Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nicht ohne Weiteres in anderen Ländern.

Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Klasse T bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

  • Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben
  • Benennung einer Fahrschule
  • Personalausweis oder Reisepass (ggf. inklusive Meldebescheinigung)
  • aktueller Führerschein
  •  ein biometrisches Lichtbild, nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
  •  Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  •  Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)

Die Gebühren legt die zuständige Behörde nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) fest.

Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden worden ist.

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung der jeweils zuständigen Behörde ab.

  • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

09.08.2022
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