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Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

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Förderung von Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens beantragen

Nr. 99148155017000

Die finanzielle Bezuschussung des Vorhabens durch das Land, ebenso wie die zuwendungsfähigen Ausgaben, differieren hinsichtlich des Fördergegenstands. Die Zuzahlung reicht von 40% bis 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Folgende Vorhaben werden finanziell unterstützt:

  • Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten
  • Aufbau und der Inbetriebnahme von sektorenübergreifenden lokalen Gesundheitszentren
  • Modellhafte Erprobung von innovativen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen
  • (Neu-)Gründung oder Übernahme einer Vertragsarztpraxis
  • (Neu-)Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft eines Medizinischen Versorgungszentrums oder Teilen davon
  • Einrichtung einer Zweigpraxis
  • Gründung von Außenstellen von Medizinischen Versorgungszentren oder von lokalen Gesundheitszentren
  • Gründung von mobilen Arztpraxen

Der Verfahrensablauf kann generell so zusammengefasst werden:

  • Kontaktaufnahme mit dem Mitarbeitenden des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration für einen Austausch (wenn gewünscht)
  • Online Antragstellung samt Anlage
  • Bestätigung des Antragseingangs
  • Prüfung des Antrags und gegebenenfalls Klärung möglicher Rückfragen
  • Bescheiderstellung durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration

Das Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

Dies ist stark von dem Fördergegenstand abhängig. Bei einem lokalen Gesundheitszentrum muss beispielsweise eine Arztpraxis als Lehrpraxis an einer hessischen Universität akkreditiert sein oder bei einer Zweigpraxis muss die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen.

  • Schriftliche Antragstellung (Online Antragstellung möglich)
  • Finanzierungsplan
  • Zeitplan
  • Projektbeschreibungen (Mustergliederungen sind auf der Website des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zu finden)
  • Gegebenenfalls Angabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
  • Bonitätsnachweis

Es fallen keine Gebühren an.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich.

Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit kann nicht angegeben werden, da diese von verschiedensten Faktoren (zum Beispiel Vollständigkeit des Antrags oder Art des Fördergegenstands) abhängig ist.

Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration finden Sie unter dem Stichwort „Ländlicher Raum“ die unterschiedlichen Fördergegenstände, den ländlichen Raum betreffend. Der weiterführende Artikel „Ländlicher Raum - Förderung: Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens" beinhaltet alle notwendigen Informationen.

Um die Förderfähigkeit eines Vorhabens gewährleisten zu können, darf noch keine mit diesem Vorhaben in Verbindung stehende Verbindlichkeit eingegangen worden sein. Es gilt eine Inventarisierungspflicht und eine Zweckbindungsfrist der beschafften Gegenstände. Darüber hinaus muss bis zum 30. Juni des Folgejahrs eine ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel durch die Empfängerin beziehungsweise den Empfänger nachgewiesen werden.

Hessische Ministerium für Soziales und Integration

14.02.2022
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