Sprungziele
Seiteninhalt

Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft untergebrachte Personen

Nr. 99008002010002

Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.

Dies gilt insbesondere für dauerhaft untergebrachte Personen, wie zum
Beispiel Heimbewohner.

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

21.07.2022

Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt der Wohnortgemeinde

Seite zurück Nach oben