Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall
Nr. 99006035169002Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.
Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Zu den Daten gehören beispielsweise:
- Hersteller
- Bezeichnung
- Herstellnummer
- Baujahr
Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:
- Schilderungen zum Schadeneintritt,
- zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.