Sprungziele
Seiteninhalt

Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Zweitwohnung / Nebenwohnung

Nr. 99115005104002

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Fachlich freigegeben am

17.12.2020

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Rechtsgrundlage

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Seite zurück Nach oben