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Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

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Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (z.B. Raketen für Feuerwerk) ist grundsätzlich nur am 31.12./01.01. eines Jahres (Silvester) erlaubt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann z.B. für besondere Anlässe wie Familienfeiern, Vereinsfeste, Stadtfeste auch außerhalb dieser Zeit auf schriftlichen Antrag das Abbrennen eines Feuerwerks genehmigt weden.
Das Antragsformular können Sie hier abrufen und ausdrucken.

Anträge bitte spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Feuerwerk hier einreichen.

Aus Gründen der Sicherheit empfiehlt es sich, die Durchführung eines Feuerwerkes einem
gewerblichen Feuerwerker, der im Besitz der notwendigen Befähigungen und Erlaubnisse
ist, zu beauftragen.

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