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Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall
Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.
23.11.2020
Die Anzeige kann online erfolgen.
Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:
- Schilderungen zum Unfallhergang,
- zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.