Konzession für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken Erteilung
Nr. 99050106001000Sofern Sie eine Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik eröffnen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken bedürfen in Bremen einer Konzession durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Die Erteilung dieser Konzession ist schriftlich zu beantragen.
Sofern die Anforderungen gemäß § 30 Gewerbeordnung erfüllt sind, ist eine Konzession zu erteilen.
Ziffer 504.01 Gesundheits-Kostenverordnung
(in Ermangelung eines tatsächlichen Gebührentatbestandes wird diese Gebühr erhoben.) ¤ 31,50 bis ¤ 630
Die Konzession wird unbefristet erteilt, sofern keine Veränderungen der Klinikräume o.ä. vorgenommen werden.
Eine genaue Bearbeitungsdauer kann nicht mitgeteilt werden, da dies abhängig vom jeweiligen Einzelfall ist.
Widerspruch
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)
Referat 40: Rechtsangelegenheiten Gesundheit, Beruferecht, Sozialversicherung
Contrescarpe 72, 28195 Bremen