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Veranstaltungs-Kalender Seniorinnen und Senioren

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Feldes- und Förderabgabe Feststellung

Nr. 99020006037000

Die zuständige Stelle stellt den Marktwert für Bodenschätze fest und teilt ihn den Abgabepflichtigen ohne Begründung mit. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, stellt die zuständige Stelle den für die Förderabgabe zugrunde zu legenden Wert fest und teilt ihn den Abgabepflichtigen ohne Begründung mit.

Die zuständige Stelle stellt den Marktwert fest und veröffentlicht diesen.

Sie sind abgabepflichtig, wenn Sie Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung sind, sofern bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld gewonnen oder mitgewonnen werden.

Nachfolgende Angaben sind zur Feststellung notwendig:

  • marktwertbildenden Erlöse,
  • Mengen
  • Preise

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

26.02.2021
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