Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen für gesetzlich Unfallversicherte Erbringung
Sie erhalten im Versicherungsfall eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung, wenn diese erforderlich ist. Sie wird voll- oder teilstationär erbracht. Sie erhalten dabei alle Leistungen, die für die Versorgung notwendig sind. Dazu zählen
- Ärztliche Behandlungen
- Krankenpflege
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
- Unterkunft
- Verpflegung
Gesundheitsschäden, die eine besondere unfallmedizinische Behandlung erfordern, werden in besonderen Einrichtungen behandelt.
Unfallversicherungsträger sind:
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften, nach Branchen gegliedert
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeinde-Unfallversicherungsverbände, Landesunfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen)
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
- Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.
- Je nach Ausmaß der Verletzungen erfolgen besondere Verfahren zur Behandlung.
Eine voll- oder teilstationäre Behandlung erfolgt, wenn das Behandlungsziel nicht anders erreicht werden kann.
Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Es fallen keine Gebühren an.