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Entgelt für Wasserentnahme Verrechnung

Nr. 99129028239000

Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder. Ebenso, ob und in welchem Umfang die Möglichkeit zur Verrechnung von Maßnahmen zum Gewässerschutz besteht.

11.03.2022

Es gibt keinen einheitlichen Verfahrensablauf der Bundesländer, da dieser von den spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Strukturen in den einzelnen Ländern abhängig ist.

Es muss eine Zahlungsverpflichtung für das Wasserentnahmeentgelt vorliegen und es muss eine Maßnahme/n zum Gewässerschutz durchgeführt werden.

Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.

Die Höhe des Entgelts richtet sich grundsätzlich nach dem Medium, aus dem das Wasser entnommen wurde (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer), der Höhe der Wassermenge sowie dem jeweils zugrunde zu legenden Entgeltsatz.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.

  • Formularbezeichnung: Bundesland spezifische Bezeichnung
  • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifische
  • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
  • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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