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Brandsicherheitsdienst -
Anmeldung einer Veranstaltung

Rechtsgrundlage

Gemäß § 17 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) kann für bestimmte Veranstaltungen, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet ist, ein Brandsicherheitsdienst (BSD) angeordnet werden. Es gelten die vom Magistrat der Stadt Kirchhain festgelegten Richtlinien.

Welche Aufgabe hat der Brandsicherheitsdienst?

Der BSD überwacht den Ablauf der Veranstaltung und überprüft insbesondere die für die Sicherheit der
Besucher relevanten Einrichtungen wie z.B. Notausgänge, Notbeleuchtung, Alarmeinrichtungen, Feuerlöschmittel usw. Orte oder Darbietungen, an denen mit einer erhöhten Brandgefahr zu rechnen ist (z.B. Darbietungen mit Feuerwerk oder offenem Feuer, Scheinwerfer, Aschenbecher u.ä.), werden besonders überprüft.

Bei einem Schadenfall hat der BSD folgende Aufgaben:

  • Absetzung einer Notrufmeldung
  • Veranlassung einer kontrollierten Räumung
  • Entgegenwirkung einer Panik
  • Leistung von Erster Hilfe
  • Einleitung von Löschmaßnahmen

Wer legt die Notwendigkeit eines BSD fest bzw. ordnet diesen an?

Der BSD wird durch den Fachbereich 3 „Sicherheit und Ordnung“ der Stadtverwaltung Kirchhain in enger Abstimmung mit der Leitung der städtischen Feuerwehr (Stadtbrandinspektor) auf Basis der in dieser Erklärung vom Veranstalter gemachten Angaben angeordnet. Die Feststellung erfolgt nach Prüfung festgelegter Parameter, die die Erforderlichkeit einer Brandsicherheitswache nachvollziehbar bestimmen. Die Art der Durchführung (Personalstärke, notwendige Fahrzeuge usw.) wird anschließend durch die Leitung der Feuerwehr bestimmt.

Welche Kosten fallen für den BSD an und wer trägt diese?

Die Kosten für den BSD sind gemäß Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kirchhain durch den Veranstalter zu tragen.

Welchen Zeitraum deckt der BSD ab?

Der Dienstbeginn des BSD liegt i.d.R. 30 Minuten vor Öffnung des Saales mit einem grundsätzlichen Kontrollgang, mit Prüfung der Einhaltung der Bestuhlungspläne bzw. der relevanten Bau-und Veranstaltungsrichtlinien sowie der Alarm- und Löscheinrichtungen. Der Wachhabende meldet sich unmittelbar nach Dienstbeginn bei dem Veranstalter oder seinem Beauftragten. Der BSD beendet seinen Dienst, nachdem das offizielle Programm beendet ist und eine erhöhte Gefährdung der anwesenden Personen nicht mehr gegeben ist.

Welche Befugnisse hat der BSD?

Stellt der BSD Mängel fest, durch die die Sicherheit der anwesenden Gäste gefährdet sein könnte, werden diese dem Veranstalter mitgeteilt, der für deren unmittelbare Beseitigung zu sorgen hat. Sollte eine Beseitigung nicht erfolgen oder liegen grobe Mängel vor, deren Beseitigung nicht möglich ist, so kann der BSD die Durchführung der Veranstaltung Untersagen oder auch weitere Kräfte der Feuerwehr nachfordern.

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