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Bebauungspläne

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Bebauungspläne, Abrundungs- und Ortsbausatzungen

Sie finden hier die rechtskräftigen Bebauungspläne sowie Abrundungs- und Ortsbausatzungen der Stadt Kirchhain seit Inkrafttreten des Baugesetzbuches (früher: Bundesbaugesetz).

Interessenten, wie z. B. Grundstückseigentümer, Bauherren oder Bauträger, können sich informieren, welche planungsrechtlichen Vorgaben bei einem Bauvorhaben zu berücksichtigen sind.

Bei der Nutzung dieser Informationsquelle sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr von Richtigkeit und/oder Vollständigkeit. Aus den Darstellungen können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
  • Die aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
  • Die Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich stets nach den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften, d. h. dass eine Bebaubarkeit nur durch eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag verbindlich geklärt werden kann.
  • Informationen in Bebauungsplänen zu Kulturdenkmälern sind teilweise überholt oder unvollständig. Die aktuell gültigen Eintragungen im Denkmalbuch sind hier ausschließlich maßgeblich.
  • Zu Altflächen sind Hinweise teilweise nicht vermerkt, insbesondere bei älteren Bebauungsplänen.

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne pp. können Sie im Fachbereich 4 - Liegenschaften, Bau und Stadtentwicklung, Fachdienst Liegenschaften, Allgemeine Bauverwaltung, Stadtentwicklung, Borngasse 20, Kirchhain, einsehen.

Unter dem nachfolgenden Link gelangen Sie zu einem Geodatensystem, welches die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne (farbig gekennzeichnet) und des Flächennutzungsplanes auf einer Liegenschaftskarte anzeigt:
Bauleitpläne Stadt Kirchhain (marburg-biedenkopf.de)
Dies erleichtert die Suche nach Bebauungsplänen in bestimmten Bereichen Kirchhains.



Bauantrag - Bauherrenberatung

  • Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 64 der Hessischen Bauordnung (HBO), Anlage 2
  • Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 64 der Hessischen Bauordnung (HBO), mit Vorbe-
    halten nach Absatz V der Anlage 2
  • Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Innenbereich (Genehmigungsfreistellung) nach
    § 64 der Hessischen Bauordnung (HBO)
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 65 der Hessischen Bauordnung (HBO)
  • Baugenehmigungsverfahren nach § 69 der Hessischen Bauordnung (HBO)




18.05.2017 
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