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Kindertageseinrichtungen

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Betreuungssachen

Betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.

Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer, in der Regel ein enger Familienangehöriger, bestellt wird, der in einem  genau festgelegten Umfang für sie handelt.

Der Betreuer wird vom Amtsgericht –Vormundschaftsgericht – bestellt.

Bei Fragen zum Betreuungsrecht oder bei einer Antragstellung zur Einrichtung einer Betreuung wenden Sie sich bitte an das für den Wohnort des zu Betreuenden zuständigen Amtsgerichts.

Zuständig für den Bereich der Stadt Kirchhain ist das

Amtsgericht Kirchhain
Niederrheinische Straße 32
35274 Kirchhain
Tel. 06422/93070.

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