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Kindertagesstätte
"Alsfelder Straße"

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Elterngeld/Elterngeld Plus

Nr. 99041006017000

Das Elterngeld ist ein zentrales Element einer Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen der Bundesregierung. Ein abgestimmter Dreiklang aus unterstützender Infrastruktur, einer familienbewussten Arbeitswelt und gezielter finanzieller Förderung, die den unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenslagen von Familien folgt, verbessert die Chancen für Familien. In diesem Dreiklang zielt das Elterngeld darauf ab, Menschen in ihrem Wunsch nach einem Leben mit Kindern zu unterstützen und Eltern und Kinder besser und dauerhaft finanziell abzusichern. Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Diese Varianten können in unterschiedlicher Art und Weise miteinander kombiniert werden.

Elterngeld – Basiselterngeld

Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Elterngeld (Basiselterngeld) erhalten. Sie können sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Wenn zwei Elternteile die Betreuung und Erziehung des Kindes übernehmen, kann ein Elternteil allein maximal zwölf Monate das Elterngeld (Basiselterngeld) in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate sind dem Partner vorbehalten (Partnermonate).

Alleinerziehende können, sofern sie eine Minderung ihres Erwerbseinkommens geltend machen können und die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag nach § 24b EStG erfüllen, 14 Monate (Basis-)Elterngeld in Anspruch nehmen.

Eltern von besonders frühgeborenen Kindern erhalten für Geburten ab dem 01. September 2021 zusätzliche Monate Elterngeld: Ist das Kind mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Termin der Entbindung geboren, besteht ein Anspruch auf einen zusätzlichen Basiselterngeldmonat. Wird das Kind mindestens acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, ersetzt den wegfallenden Teil des Einkommens, höchstens jedoch bis zur Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes, das ohne Teilzeiteinkommen zustünde und wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein (Basis-)Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit verlängert sich der Bezugszeitraum über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Der Bezug von ElterngeldPlus ist auch ohne gleichzeitige Teilzeittätigkeit möglich.

Eltern, die sich gemeinsam um ihr Kind kümmern, können zusätzlich 4 sog. Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen. Hierfür müssen die Voraussetzungen zum Bezug von Elterngeld erfüllt sein und beide Elternteile müssen an 4 aufeinander - folgenden Monaten zeitgleich zwischen 25 – 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Für Geburten ab dem 01.09.2021 wird der Partnerschaftsbonus flexibler. Er kann dann mit 24 - 32 Wochenstunden bezogen werden. Und er kann zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich)
  • Geburtsurkunde mit dem Verwendungszweck „Zur Beantragung von Elterngeld“
  • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
    Falls Sie selbständig sind: letzter Steuer-Bescheid
    Falls Sie nicht selbstständig beschäftigt sind:
    • Kopien der Verdienstbescheinigungen
      (Mütter: 12 Monate vor dem Beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes;
      Väter: 12 Monate vor dem Monat der Geburt)
    • Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr gesamtes Mutterschaftsgeld
    • Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld (z. B. Kopie der Verdienstbescheinigung aus dieser Zeit)
  • Arbeitgeberbescheinigung über die gewährte Elternzeit
  • Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen

Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Informationen zum Elterngeld  sowie die persönliche Beratung im Rahmen der Antragstellung bei den Elterngeldstellen der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales sind kostenlos.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

24.01.2024

Anspruch haben Mütter und Väter, die:

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind
    (für Geburten ab dem 01. September 2021 32 Stunden)
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt. Der Lebensmonat beginnt mit dem Tag der Geburt und endet im folgenden Monat am Vortag des Geburtstages.

Für angenommene Kinder mit dem Ziel der Annahme aufgenommene Kinder gibt es ebenfalls Elterngeld. Anstelle des Geburtstages richtet sich hier der Anspruchsbeginn nach dem Zeitpunkt, von dem an das Kind in den Haushalt aufgenommen wird. Der Anspruch besteht maximal bis zum 8. Geburtstag des Kindes.

Auch Auszubildende und Studierende erhalten Elterngeld. Die jeweilige Ausbildung muss nicht unterbrochen werden.

Ein Anspruch auf Elterngeld ist ausgeschlossen, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird. Alleinerziehende, die im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Elternpaare entfällt der Elterngeldanspruch, wenn sie im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten (300.000 Euro für Geburten ab dem 01. September 2021).

Auskunft erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle.

Das Elterngeld (Basiselterngeld und ElterngeldPlus) orientiert sich an der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens. Es gleicht das entfallende Einkommen mit einer Ersatzrate aus, die nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes gestaffelt ist. Das entfallende Einkommen wird bei einem maßgeblichen Nettoeinkommen

  • von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent
  • von 1.220 Euro zu 66 Prozent und
  • zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro zu 67 Prozent

ersetzt.

Geringverdienende Eltern, deren Einkommen weniger als 1.000 Euro vor Geburt des Kindes beträgt, werden zusätzlich durch die Erhöhung der Ersatzrate unterstützt.

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Das ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.

Das Basiselterngeld beträgt auch für nichterwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich, das ElterngeldPlus 150 Euro.

Familien mit zwei Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder mit drei oder mehr Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten zusätzlich einen Geschwisterbonus. Dieser beträgt 10 Prozent des Elterngeldanspruches, mindestens jedoch 75 Euro.

Für Mehrlingsgeburten erhalten Eltern im Basiselterngeldbezug einen Mehrlingszuschlag von jeweils 300 Euro und im ElterngeldPlus-Bezug von jeweils 150 Euro für jedes weitere Mehrlingsgeschwisterkind.

Elterngeld wird grundsätzlich vollständig auf die Grundsicherungsleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe und Kinderzuschlag) als Einkommen angerechnet, also auch in Höhe des Mindestbetrages in Höhe von 300 Euro (Basiselterngeld) bzw. 150 Euro (ElterngeldPlus).

Alle Elterngeldberechtigten, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Er beträgt höchstens 300 Euro im Basiselterngeld-Bezug und höchstens 150 Euro im ElterngeldPlus-Bezug.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Elterngeldrechner
Mit dem Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) können Sie unverbindlich Ihren (voraussichtlichen) Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.

Familienportal
Das Familienportal informiert über alle finanziellen Leistungen für Familien, Dienstleistungen und über Bildungs- und Beratungsleistungen für Familien.

Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“ des BMFSFJ

Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert Sie ausführlich und in bürgerfreundlicher Sprache über die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld und Elternzeit.

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