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25.08.2023

Wichtige Informationen für Hundehalter

Hunde in der Stadt haben es nicht immer leicht. Ihr Zusammenleben mit den Menschen wirft nicht nur bei uns manche Probleme auf. Dies gilt besonders in den dicht bebauten und stark bevölkerten Wohngebieten der inneren Bereiche der Kernstadt und der Stadtteile. Nicht selten kommt es dort zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Bürgern.
Die Ursache liegt auf der Hand oder klebt am Schuh: Was dem einen ein durchaus natürliches Bedürfnis seines treuen Vierbeiners, gerät dem anderen häufig zum Ärgernis.

In letzter Zeit gehen bei der städtischen Ordnungsbehörde vermehrt Anzeigen ein, wonach Hunde andere Tier angegriffen, gebissen und verletzt oder Menschen gefährdet und teilweise verletzt haben. In einigen Fällen sind Strafverfahren eine der Folgen.

Derart entstehende Spannungen brauchen nach unserer Auffassung nicht zu sein. Auch die Stadt bietet genügend Raum für Hunde. Man muss nur einige Regeln beachten, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert.

Neben der Grundregel über das Halten und Führen von Hunden in der „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)“ gelten für sogenannte Listenhunde im Sinne dieser Verordnung weitergehende Regelungen.

Hier die wichtigsten Verhaltensregeln hinsichtlich der Haltung von Hunden:

• Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Führen Sie Ihren Hund immer vorausschauend, achten Sie auf entgegenkommende Passanten, wie z.B. Spaziergänger, Jogger, Radfahrer. Leinen Sie Ihren Hund im Begegnungsverkehr mit Anderen an, um unnötige Konfrontationen zu vermeiden.
• Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Im Zweifelsfall gilt: Anleinen!
• Auf Kinderspielplätzen und Spielanlagen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Dieses Verbot ist strikt einzuhalten und gilt auch im Annapark.
• Es ist nicht gestattet, Tiere innerhalb des Friedhofes frei umherlaufen zu lassen. Sie sind an der Leine und nur auf den allgemeinen Wegen zu führen. Hundekot ist zu entfernen.
• Der Halter oder Führer eines Hundes hat weiterhin dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, landwirtschaftlichen Flächen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
• Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
• Werden Hunde unangeleint in Jagdbezirken, hier insbesondere in waldrandnahen Bereichen ausgeführt, so muss eine jederzeitige Einwirkungsmöglichkeit des Hundehalters durch Sicht- oder Rufweite gegeben sein. Es muss vermieden werden, dass Hunde Wildtiere hetzen oder jagen.

Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken wir an dieser Stelle recht herzlich.

Und doch erreichen uns immer wieder Klagen, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze und Friedhöfe durch Hundekot verunreinigt sind. Auch Hundehalter gefällt es sicherlich nicht, in diese „Häufchen“ zu treten. Ihre Mithilfe ist hier gefragt.

Wir wissen, dass mit Verboten allein weder den Hundehaltern und ihren Tieren noch anderen Mitbürgern geholfen ist. Deshalb unsere Bitte:
Ist das Unvermeidliche doch einmal an unpassender Stelle geschehen, ist es zu beseitigen. Behilflich dabei können die sogenannten Hundetüten sein, die
• im Fachhandel (z.B. Zoo-Läden, Garten-Centern, teilweise Drogerien) zu beziehen sind oder
• in unserem Bürgerbüro kostenlos ausgegeben werden.

Nutzen Sie auch die bereits von der Stadt Kirchhain an einigen Bereichen aufgestellten Hundekot-Entsorgungsstationen zum Entsorgen der Hinterlassenschaften der Tiere.

Sie unterstützen damit unsere Bemühungen um mehr Lebensqualität und Sicherheit in der Stadt Kirchhain und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.

Noch ein Hinweis: Hunde sind innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb zur Hundesteuer anzumelden. Zuständig ist der Fachbereich 2/Finanzen (Tel. 06422/808-132).

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