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08.09.2020

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen - Übermittlungssperre rechtzeitig beantragen

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Veröffentlichung von Geburtstagen (70, 75, 80 und folgende) und Ehejubiläen sperren zu lassen.

In der Vergangenheit ist es leider wiederholt zu Beschwerden bei Veröffentlichung gekommen.

Die Stadt bittet darum, Übermittlungssperren rechtzeitig vorher (mindestens 4 Monate vor dem Ereignistag) zu beantragen. So kann gewährleistet werden, dass sowohl eine korrekte Auswertung im Rechnungszentrum wie auch eine korrekte Weiterleitung an den Kirchhainer Anzeiger und die Oberhessische Presse erfolgen kann.

Die Auswertung im Rechenzentrum erfolgt für das jeweilige Quartal bereits in der Mitte des vorangegangenen Quartals, so dass kurzfristige Übermittlungssperren nicht mehr berücksichtigt werden.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros zur Verfügung (Tel. 06422/808-300, Mail: buergerbuero@kirchhain.de).

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