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19.11.2019

Tagesmütter ergänzen das Angebot der Kleinkindbetreuung in Kirchhain

In der Kindertagespflege werden Kleinkinder professionell in familiärer Umgebung von qualifizierten Tagespflegepersonen betreut.

Tagespflegepersonen haben nach dem Sozialgesetzbuch VIII (§22 Kinder-und Jugendhilfegesetz) den gleichen Förderungsauftrag wie Tageseinrichtungen. Der Auftrag umfasst die Erziehung- Bildung und Betreuung des Kindes.
Tagespflegepersonen sind vom Jugendamt anerkannt, machen eine umfassende Grundqualifizierung, regelmäßige Fortbildungskurse und alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder.
Sie erhalten eine Pflegeerlaubnis und betreuen in eigenen oder angemieteten Räumen bis zu fünf Kinder. Alltägliche Abläufe wie Schlafen, Mahlzeiten, Wickeln etc. können auf das jeweilige Tageskind und seine Gewohnheiten abgestimmt werden. Die Einbeziehung in den familiären Alltag der Tagesfamilie bietet den Kindern Verlässlichkeit und Geborgenheit. Der Aufbau geschwisterähnlicher Beziehungen zu anderen Kindern unterschiedlichen Alters innerhalb einer überschaubaren Gruppe, ermöglicht intensive Sozialerfahrungen. Außerdem wird den Kleinsten durch eine personengebundene Beziehung zur Tagespflegeperson Sicherheit und Geborgenheit in großem Maß geboten.
Tagespflegepersonen arbeiten individuell und mit eigenen Konzeptionen.

Derzeit gibt es in Kirchhain 6 Tagespflegepersonen, insgesamt können bis zu 28 Kinder dort betreut werden.

Die Betreuungszeiten richten sich nach dem Bedarf der Eltern und dem Angebot der Tagespflegeperson. Es können zum Beispiel einzelne Tage zu unterschiedlichen Zeiten gebucht werden. Auch eine Anschluss- oder Randzeitenbetreuung vor oder nach dem Besuch der Tageseinrichtung sowie die Abdeckung von Schichtzeiten und Wochenendbetreuung ist möglich.
Zudem ist die Kindertagespflege kostengünstig, da sie durch öffentliche Förderung durch das Jugendamt eine bezahlbare Alternative zu anderen Betreuungseinrichtungen bietet. Dem im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschriebene Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Betreuungsform wurde damit Rechnung getragen.

Weitere Informationen zur Kindertagespflege für interessierte Eltern:
• Jugendamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf, FBFJS@marburg-biedenkopf.de
• Verein Tagesmütter Marburg & Landkreis e.V., Tel. 06421 - 166 306, www.tagesmuetter-marburg-landkreis.de
• Homepage der Stadt Kirchhain (www.kirchhain.de)

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