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23.12.2020

Parken im "Dörfchen"

Immer wieder kommt es vor, dass das Parken in engen Straßen zu Problem führt. Besonders betroffen sind hiervon beispielsweise Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, aber auch die Müllabfuhrautos.

In Kirchhain trifft diese Problematik insbesondre im „Dörfchen“ zu. Nicht jedes Haus in der Straße „Hinterm Kirchhof“ hat eine Garage oder einen eigenen Stellplatz.

Um im Dörfchen parken zu dürfen, benötigen die Anwohner einen Bewohnerparkausweis. Der Ausweis wird von der Straßenverkehrsbehörde für ein Jahr gegen eine Gebühr von 30 Euro ausgestellt. Der Bewohnerparkausweis berechtigt die Inhaber zwar zum Parken in der Sonderparkzone, dies bedeutet aber nicht, dass dem Ausweisbesitzer automatisch jederzeit ein Parkplatz zur Verfügung stehen muss oder dass ein spezieller Stellplatz für ihn reserviert wird.

Ein nichtberechtigtes Parken stellt eine Ordnungswidrigkeit da. Falsch parkende Fahrzeuge sind nicht nur Fahrzeuge ohne Bewohnerparkausweis, sondern auch Fahrzeuge, die an so engen Stellen stehen, dass ein Durchkommen von Rettungswagen, Feuerwehr oder Müllabfuhr sehr schwer oder gar nicht möglich ist. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, dass Fahrzeuge so abgestellt werden, dass es zu keiner Behinderung kommt. Denn im Notfall kann das Falschparken Leben kosten und das richtige Parken Leben retten.

Das Ordnungsamt der Stadt Kirchhain kontrolliert regelmäßig den Bereich und sanktioniert jeden Parkverstoß. Für das Parken ohne Bewohnerparkausweis wird ein Ordnungsgeld von 10 Euro bis 30 Euro erhoben. Die Höhe ist abhängig davon, wie lange und ob mit Behinderung geparkt wird. Parken mit Behinderung kann auch zur Folge haben, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Dabei entstehen Kosten von mindestens 200 Euro.

Deshalb die Bitte des Ordnungsamtes: Parken sie Engstellen nicht zu. Lassen sie genügend Platz zum Durchfahren. Stellen sie das Auto lieber etwas weiter weg und laufen sie einige Meter zu Fuß.

Bedenken sie: Der nächste Rettungseinsatz könnte bei ihnen sein!

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