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20.05.2022

Direktwahl des Landrats 2022: Zachow (CDU) und Womelsdorf (SPD) am 29. Mai in der Stichwahl

Keinen eindeutigen Sieger gab es bei der am vergangenen Sonntag durchgeführten Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrats im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Von den sieben angetretenen Bewerberinnen und Bewerbern erreicht niemand die erforderliche Mehrheit von 50% plus einer Stimme. Die beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten, Marian Zachow (CDU) und Jens Womelsdorf (SPD), gehen jetzt am 29. Mai in die Stichwahl.
In der Stadt Kirchhain wurde bei der Hauptwahl am 15.Mai wie folgt gewählt:

Wahlberechtigte

12.766

Wählerinnen und Wähler

4.015

31,45%

Ungültige Stimmen

22

0,55%

Gültige Stimmen

3.993

99,45%

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Womelsdorf, Jens (SPD)

Zachow, Marian (CDU)

Carius, Carola (GRÜNE)

Hofmann, Anna (DIE LINKE)

Riedel, Thomas (FDP)

Kranz, Sabine (FREIE WÄHLER)

Michler, Dr. Frank (WDMR)

1.191

1.920

571

70

89

94

58

29,83%

48,08%

14,30%

1,75%

2,23%

2,35%

1,45%

Auf Kreisebene ist folgendes vorläufiges amtliches Endergebnis ermittelt worden:

Wahlberechtigte

188.365

Wählerinnen und Wähler

55.826

29,64%

Ungültige Stimmen

361

0,65%

Gültige Stimmen

55.465

99,35%

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Womelsdorf, Jens (SPD)

Zachow, Marian (CDU)

Carius, Carola (GRÜNE)

Hofmann, Anna (DIE LINKE)

Riedel, Thomas (FDP)

Kranz, Sabine (FREIE WÄHLER)

Michler, Dr. Frank (WDMR)

17.074

21.261

10.845

2.126

1.807

1.159

1.193

30,78%

38,33%

19,55%

3,83%

3,26%

2,09%

2,15%


Das Wahlbüro beim Magistrat der Stadt Kirchhain macht darauf aufmerksam, dass für die Stichwahl in Ergänzung zu den bekannten Rahmenbedingungen folgende Besonderheiten zu beachten sind, auf die auch in der entsprechenden Wahlbekanntmachung, die in dieser Ausgabe des „Kirchhainer Anzeiger“ abgedruckt ist, hingewiesen wird: 1. Wahlberechtigten, die für die Hauptwahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird keine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl übersandt. 2. Nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, die für die Hauptwahl einen Wahlschein nach § 16a Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) erhalten haben, sowie Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein. Personen, denen dieser Wahlschein noch nicht zugegangen ist, sollten sich unverzüglich mit dem Magistrat (Tel. 06422 / 808-125, E-Mail: wahlen@kirchhain.de) in Verbindung setzen. 3. Für die Stichwahl können Wahlscheine für die Briefwahl nach den allgemeinen Vorschriften bis zum Freitag, dem 27. Mai 2022 um 13:00 Uhr (und im Ausnahmefällen bei plötzlicher Erkrankung auch noch am Samstag, 28. Mai von 10:00 bis 12:00 Uhr sowie am Wahlsonntag von 08:00 bis 15:00 Uhr) beantragt werden, sofern der Antrag nicht bereits im Zusammenhang mit der Hauptwahl gestellt worden ist.
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