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Personalausweis - Adresse ändern

Nr. 99008001011001

Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.

Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

17.12.2020
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Personalausweis

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

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