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11.09.2018

Volksabstimmung am 28.10.2018

Am Sonntag, dem 28. Oktober sind die Wählerinnen und Wähler in ganz Hessen aufgerufen, den Landtag neu zu wählen. Gleichzeitig findet aber auch eine Abstimmung über 15 Gesetze zur Änderung und Ergänzung der Hessischen Verfassung statt.

Die Tatsache, dass am 28. Oktober ein neuer Landtag gewählt wird, ist vielen Wählerinnen und Wählern in Hessen bewusst. Durch den inzwischen angelaufenen Wahlkampf mit Info-Ständen, Plakatwerbung, Fernsehspots und Wahlkampfveranstaltungen ist das Thema in der Öffentlichkeit durchaus präsent. Was weniger bekannt ist: Am Wahlsonntag wird auch über die Änderung und Ergänzung der Hessischen Verfassung abgestimmt. Dabei sind Volksabstimmungen in Hessen gar nicht so selten, wie es auf den ersten Blick erscheint. In den letzten 20 Jahren wurden z.B. vier Verfassungsänderungen, darunter die Verlängerung der Landtagswahlperiode oder die Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen neu in die Hessische Verfassung aufgenommen. Vielen dürfte auch noch in Erinnerung sein, dass die Direktwahl von Hessens Bürgermeistern und Landräten erst durch eine Volksabstimmung Anfang der 1990er Jahre möglich geworden ist.
Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die auch zur Landtagswahl wahlberechtigt sind.
Was steht aber am 28. Oktober ganz konkret zur Entscheidung an, um welche Änderungen geht es eigentlich?
Zur Abstimmung stehen insgesamt 15 Gesetze, die von einer Kommission in einem Bürgerbeteiligungsprozess die aus dem Jahr 1946 stammende Hessische Verfassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte anpassen und modernisieren soll. Im Einzelnen sind das folgende Themenkomplexe:
● Stärkung und Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
● Stärkung der Kinderrechte
● Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz informationstechnischer Systeme
● Aufhebung der Regelungen zur Todesstrafe
● Aufnahme eines Staatszielbegriffes
● Staatsziel zur stärkeren Berücksichtigung der Nachhaltigkeit
● Staatsziel zur Förderung der Infrastruktur
● Staatsziel zum Schutz und zur Förderung der Kultur
● Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Ehrenamtes
● Staatsziel zum Schutz und zur Förderung des Sports
● Bekenntnis zur Europäischen Integration
● Herabsetzung des Wählbarkeitsalters
● Elektronische Verkündung von Gesetzen
● Stärkung der Volksgesetzgebung
● Stärkung der Unabhängigkeit des Rechnungshofes
Den 15 Gesetzen und den daraus resultierenden Verfassungsänderungen bzw. -ergänzungen hat das Volk zugestimmt, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf „Ja“ lautet.

Wer vorab Details zu den geplanten Verfassungsänderungen in Erfahrung bringen möchte, kann dies im Internet z.B. auf der Homepage www.verfassung-hessen.de tun. Darüber hinaus erhalten alle Stimmberechtigten rechtzeitig vor dem 28. Oktober zusammen mit ihrer Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl und die Volksabstimmungen ein Faltblatt mit weitergehenden Informationen zugesandt.

Kirchhain, 05. September 2018

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