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16.07.2019

Straßenreinigung und Rückschnitt von Grundstücksbepflanzungen

Zu einem sauberen und sicheren Stadtbild gehört eine regelmäßige Straßenreinigung und das Zurückschneiden von Bepflanzungen, die von Grundstücken verkehrsbehindernd auf Gehwegen und Straßenflächen überhängen.
In der letzten Zeit mussten wir leider feststellen, dass in einigen Fällen Grundstückseigentümer ihrer Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen.

Die Stadtverwaltung möchte einen Appell an ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger richten und sie um ihre Mithilfe bitten:

Bitte schenken sie der Straßenreinigung und dem Rückschnitt von Bepflanzungen ein besonderes Augenmerk. Letzteres gerade dann, wenn Anpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum ragen.

Reinigen sie angrenzende Gehwege von Schmutz und Laubresten. Achten sie auch darauf, dass Gras und Unkraut aus der Gehwegfläche und der Straßenrinne entfernt werden. Die Straßenreinigung umfasst auch die Hälfte der Straßenfläche vor den angrenzenden Grundstücken.

Zur Erinnerung nachfolgend die Zeiten für die Straßenreinigung:

Immer am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, und zwar
• in der Zeit vom 01. April bis 30. September bis spätestens 18:00 Uhr sowie
• in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. März bis spätestens 16:00 Uhr.

„Unser städtischer Bauhof kann bei der Vielzahl der stadteigenen Grundstücke nicht dafür sorgen, dass es überall blitzblank ist“, so Bürgermeister Olaf Hausmann. „Daher möchten wir auf diesem Wege alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aufrufen, mitzuhelfen. Nur gemeinsam schaffen wir es, dass das Ortsbild sauber ist und bleibt“.

Um unnötige Beschwerden zu vermeiden, sollten Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen und Gehwegen rechtzeitig zurückgeschnitten werden. Nur so können Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum ohne Gefahren nutzen.

Bitte beachten sie auch das sogenannte "Lichtraumprofil". Über die gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,5 Metern frei bleiben.
Straßenlaternen, Verkehrs- und Straßennamensschilder sind ebenfalls freizuschneiden. Die abgeschnittenen Äste, soweit sie keinen hohen Laubanteil haben, können kostenlos bei der Kompostierungsanlage in Stausebach abgegeben werden

Bürgermeister Hausmann und die städtische Verwaltung hoffen, dass nicht nur die eigenen Gärten, sondern auch der dem Grundstück angrenzende „öffentliche Verkehrsraum“ die gebührende Aufmerksamkeit beim Säubern gewidmet wird.

„Im Sinne eines sauberen und sicheren Stadtbildes würde ich mich freuen, wenn Viele
diesem Appell folgen“, so Olaf Hausmann.

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