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17.06.2022

Stadtverordnetenversammlung bringt mehrere Bebauungspläne »auf den Weg« / Verkehrsentwicklungsplan verabschiedet

Eine durchaus ansehnliche Anzahl an Beschlüssen hat die Kirchhainer Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 07. Juni 2022 in knapp eineinhalb Stunden gefasst. Die Tagesordnung, die Stadtverordnetenvorsteherin Helga Sitt in Abstimmung mit dem Magistrat aufgestellt hatte, bot diesmal allerdings auch wenig Konfliktpotential, so dass die anstehenden Entscheidungen zügig getroffen werden konnten.

Dabei wurden gleich zu Beginn der Beratungen zwei Dringlichkeitsanträge vorgelegt, mit denen nicht auf der Tagesordnung stehende Themen kurzfristig noch Berücksichtigung finden sollten. Bei dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion ging es um den sofortigen Stopp der Verfüllung des Niederwälder Auskiesungssees. Von der CDU-Fraktion wurde die umgehende Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungsplan beantragt. Für beide Anliegen fand sich zwar nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten; sie werden aber automatisch für die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 18. Juli vorgemerkt und dann zur Beratung aufgerufen.

Großes Einvernehmen herrschte in der Folge bei den allermeisten Themen. So wurde bei nur einer Enthaltung die neue Richtlinie zur Förderung des Einbaus von Regenwasser-rückhaltungs- und -nutzungsanlagen im Gebiet der Stadt Kirchhain verabschiedet. Die Verwaltung hat damit einen CDU-Antrag umgesetzt, der in den Haushalt 2022 eingeflossen war, und insbesondere die Nachrüstung von entsprechenden Systemen bei älteren Gebäuden finanziell unterstützt. Einzelheiten dazu werden in einer gesonderten Pressemitteilung bekanntgegeben.

Auch die Bauleitplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einer Wohnanlage der Lebenshilfe im Bereich Erfurter Straße/Im Brand/Eisenbahnstraße in Kirchhain wurde bei zwei Nein-Stimmen mit großer Mehrheit als Satzung beschlossen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Lange Gasse“ in Großseelheim sowie dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Nördliche Kirschenbergstraße“ in Kleinseelheim votierten die Stadtverordneten einstimmig für die beiden Beschlussvorlagen der Verwaltung.
Dem Antrag eines Bürgers aus Langenstein zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist bei einer Enthaltung nicht stattgegeben worden; auch hier folgte die Stadtverordnetenversammlung der Beschlussempfehlung des Magistrats.

Zurückverwiesen an den Ausschuss für Bauen und Planen wurde die Vorlage zur Änderung des Bebauungsplans „Vor dem grünen Wege“ in Emsdorf. Zusammen mit einem in der Sitzung eingebrachten Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der die Ablehnung dieser Bauleitplanung in einem beschleunigten Verfahren vorsieht, wird sich der zuständige Fachausschuss noch einmal mit der Angelegenheit befassen, bevor die Stadtverordnetenversammlung abschließend zu entscheiden hat.

Der in den vergangenen zwei Jahren durch ein externes Büro aufgestellte und in den letzten Monaten sowohl in einer Bürgerversammlung als auch im Fachausschuss vorgestellte und diskutierte Verkehrsentwicklungsplan ist bei 30 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen als Grundlage für die gesamtstädtische Verkehrsrahmenplanung beschlossen worden. Ein vorliegender Änderungsantrag von B90/Die GRÜNEN wurde, wie zuvor im Ausschuss Umwelt-Mobilität und Infrastruktur besprochen, in die Gesamtplanung aufgenommen. Eine separate Abstimmung erübrigte sich.
Der detaillierte Bericht dürfte damit voraussichtlich für mindestens eine Dekade ein wichtiges Planungsinstrument für die städtischen Entscheidungsträger darstellen. Außerdem ist er notwendig, um in der Umsetzung von Einzelmaßnahmen an Drittmittel, z.B. Landes- oder Bundeszuschüsse, zu kommen.

Einig waren sich die Mandatsträger, einen Förderantrag zur Umgestaltung und Aufwertung des Parkplatzes „Römerstraße“ beim Land Hessen zu stellen. Sollte das Projekt im Rahmen des Landesprogramms „Zukunft Innenstadt“ berücksichtigt werden, kann die Stadt mit einem Zuschuss von bis zu 300.000 Euro bei einer maximalen Förderung von bis zu 90% der Projektkosten rechnen.

Schon eine ganze Weile beschäftigen sich die Stadtverordneten mit einer möglichen Quotierungsregel für den sozialen Wohnungsbau. Die beiden dazu vorliegenden Anträge der Fraktionen von SPD und DIE LINKE wurden noch einmal zurückgestellt, um die Chancen für einen gemeinsamen Antrag auszuloten, der dann wieder in die städtischen Gremien eingebracht werden soll.

Eine Große Anfrage der Stadtverordnetenfraktion DIE LINKE zur Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine wurde zur weiteren Aussprache an den Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur verwiesen, der sich in seiner Sitzung am 05.07.2022 mit der Thematik befassen wird.

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