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29.09.2020

Ostkreis-Kommunen bilden eine Notfall-Vertretung im Bereich des Personenstandswesen

Die Ostkreis-Kommunen Amöneburg, Kirchhain, Neustadt (Hessen), Rauschenberg und Stadtallendorf werden künftig im Bereich Personenstandswesen eng zusammenarbeiten.

Für den Fall, dass ein Standesamt durch Personalausfälle nicht beurkunden kann, wurde eine Notfall-Vereinbarung geschlossen, so dass eine gegenseitige Vertretung möglich ist.
Dieses Thema war in allen beteiligten Städten in der Vergangenheit immer wieder diskutiert worden, so dass die jetzt geschlossene Vereinbarung unter Federführung der Stadt Kirchhain eine Lösung für alle beteiligten Standesämter darstellt.

„Wir hoffen alle, dass dieser Notfall nicht eintritt. Wir sind aber gerüstet und können im Bedarfsfall für ein anderes Standesamt einspringen und beurkunden“, so die Fachdienstleiterin des Standesamtes Kirchhain Gabriele Löchel-Vincon.

Auch seitens der Standesamtsaufsicht beim Landkreis Marburg-Biedenkopf wurden diese Vorschläge positiv begleitet. So wurden untereinander Absprachen getroffen und im Falle einer Vertretung würde z.B. ein Bestatter an ein anderes, beteiligtes Standesamt verwiesen. Die dortigen Standesamtskollegen erhalten künftig Zugriff auf die vorhandene
Register und die Berechtigung für das Fachverfahren des anderen Standesamtes, so die Aussage von Frau Löchel-Vincon.

Im Falle einer Vertretung bei Eheschließungen kommt der Vertretungs-Standesbeamte selbstverständlich an den Ort der Eheschließung. Hier waren sich alle Beteiligten darüber einig, dass man dem Wunsch des Brautpaares, in seiner Heimatstadt zu heiraten, nachkommen sollte. Entsprechende organisatorische Absprachen wurden bei einer Zusammenkunft der Standesbeamte getroffen.

Zwischenzeitlich wurden die Standesbeamten*innen aller beteiligten Städte durch die einzelnen Gremien mit entsprechender Ernennungsurkunde ernannt und mit Siegelführung ausgestattet, so dass die formalen Voraussetzungen geschaffen sind.

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