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09.04.2019

Magistrat beschließt Taxentarife in der Stadt Kirchhain

Was haben der Magistrat und die Stadtverwaltung mit den Tarifen der Taxenunternehmen zu tun ?
Die Ausübung des Taxengewerbes wird im Personenbeförderungsgesetz geregelt. Für die Ertei-lung der Taxenkonzessionen, die Überwachung der entsprechenden Betriebe und die Festset-zung der Taxentarife ist für den Bereich der Stadt Kirchhain der Magistrat zuständig. So ist das in Hessen gesetzlich geregelt.

In der Stadt Kirchhain bieten zwei Unternehmen Taxenfahrten an. Der eingerichtete Taxenstand befindet sich im Bereich vor dem Bahnhof und gegenüber in der Straße "Am Bahnhof". Über die bekannten Rufnummern können die Taxen geordert und für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes und auch für Überlandfahrten beauftragt werden.

Funk-Taxi Kilavuz 06422/1333
Taxi-Unternehmen Pfaff-Gojic 06422/94000

Kirchhains Bürgermeister Olaf Hausmann freut sich darüber, dass es in Kirchhain zwei altein-gesessene Taxenunternehmen gibt. „Diese sind ein wichtiger Bestandteil des Personenverkehrs und für die Mobilität unserer Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung“, so Hausmann.

Nachdem zuletzt im Jahre 2015 die Taxentarife angepasst wurden, war es aufgrund der Kos-tensteigerungen im Verkehrsgewerbe erforderlich, diese neu zu berechnen.

Die Stadtverwaltung hat die Fachbehörden und -verbände angehört und die Rückmeldungen in die Entscheidung des Magistrats einfließen lassen. Der Magistrat hat mit Wirkung vom 01. Juni 2019 nachfolgende Tarife festgesetzt:

a) Der Grundpreis beträgt 3,00 Euro
b) Der Fahrpreis pro km beträgt 1,90 Euro
c) Der Preis für die von einem Fahrgast
während der Dauer des Beförderungs-
vertrages veranlassten sowie verkehrs-
bedingten Wartezeiten beträgt pro Stunde 30,00 Euro
Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten.

Die Tarife sind in der "Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Kirchhain (Taxentarifverordnung)" geregelt.
Diese Verordnung ist über die Webseite der Stadt Kirchhain unter der Rubrik „Ortsrecht“
einsehbar.

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