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01.02.2021

Ihr Impftermin steht an - Wie komme ich hin? Was ist zu beachten?

Für viele Bürgerinnen und Bürger steht in den nächsten Tagen der Impftermin an. Sei es im Impfzentrum in Gießen oder demnächst auch in Marburg.
Doch wie kommen ältere Menschen hin, die selber kein Auto mehr fahren können?

Seitens der Stadt Kirchhain wird derzeit noch kein Fahrdienst angeboten. Dies hat in erster Linie personelle Hintergründe. Die Verantwortlichen sind aber im Gespräch und werden – sollte ein Angebot eingerichtet werden – öffentlich hierüber informieren.

Bürgerinnen und Bürger können sich aber beispielsweise mit folgenden Einrichtungen in Verbindung setzen:
• Leben im Ostkreis, Tel. 06422/40698-0, Email: service@lebenimostkreis.info
• DELTA-Dienstleisterteam, Tel. 0176/391 495 23, Email: info@delta-dienst.de

Natürlich übernehmen auch örtliche Taxiunternehmen die Fahrten zu den Impfzentren.

Laut einiger Krankenkassen hat der Spitzenverband der GKV eine Empfehlung herausgegeben, wonach die Fahrten zum Impfzentrum analog der Regelungen für Arztfahrten übernommen werden sollen. Diese Empfehlung gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen. Laut der Internetseite des Spitzenverbandes der GVK gilt für Regelungen von Arztfahrten folgendes:
„Weiterhin werden die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn Versicherte einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) besitzen oder eine Einstufung in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 nachweisen können. Bei der Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zugleich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen, die einen Bedarf an einer Beförderung zur Folge hat. Die Verordnungsvoraussetzungen sind auch bei Versicherten erfüllt, die bis zum 31.12.2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit 01.01.2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind. Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, welches zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist, gelten Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen für diesen Personenkreis mit Ausstellung der ärztlichen Verordnung als genehmigt (sogenannte Genehmigungsfiktion). Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem privaten PKW, einem Mietwagen (i.S. des § 49 Personenbeförderungsgesetzes) oder Taxi (i.S. des § 47 Personenbeförderungsgesetz) durchgeführt werden. Ist für die Beförderung hingegen aus medizinischen Gründen ein Krankenwagen (KTW) erforderlich, ist weiterhin eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.“

Was müssen Sie im Impfzentrum beachten?
Im Impfzentrum gelten die AHA+L-Regeln zum Schutz vor Corona: Halten Sie ausreichend Abstand, befolgen Sie die Hygieneregeln und tragen Sie eine Alltagsmaske. Für eine ausreichende Belüftung ist in den Impfzentren gesorgt. Das gilt auch für Angehörige oder Betreuer, die die Impfberechtigten begleiten.
Wichtig: Bitte zur Impfung möglichst folgende Dokumente mitbringen:
• Personalausweis, wenn Sie über 80 Jahre alt oder älter sind
• Arbeitgeberbescheinigung, wenn Sie im Gesundheits- oder Pflegedienst arbeiten
• Impfpass
• Krankenversicherungskarte
• Terminbestätigung, die Sie per Post oder Mail erhalten haben
• ggf. Einwilligungsbogen und Aufklärungsmerkblatt
Begleitung der Impfberechtigten
Selbstverständlich dürfen Angehörige oder Betreuer die Impfberechtigten begleiten. Dies gilt für sämtliche betreuende Personen (z.B. Familienangehörige, Freunde, Bekannte oder andere Alltagshelfer z.B. auch Übersetzer).
Ärztliche Aufklärung
Sie erhalten ein Aufklärungsmerkblatt sowie einen Einwilligungsbogen. Bitte lesen Sie diese Unterlagen sorgfältig. Ergänzend erhalten Sie Gelegenheit für ein individuelles Gespräch. Falls Sie gesundheitliche Fragen zur Corona-Schutzimpfung haben, können Sie diese in einem ärztlichen Gespräch klären. Falls Sie umfassende Fragen zur Impfung bei speziellen Vorerkrankungen haben, klären Sie diese am besten im Vorfeld mit Ihrem Hausarzt/behandelnden Arzt, der auch Ihre medizinische Vorgeschichte kennt. Bitte unterschreiben Sie im Anschluss sowohl das Aufklärungsmerkblatt als auch den Einwilligungsbogen. Sie erhalten von beiden Dokumenten eine unterschriebene Kopie für zuhause.
Aufklärungsmerkblatt
Hier finden Sie Antworten auf Fragen wie z.B.: Was genau ist COVID-19, welche Symptome sind typisch und warum ist diese Krankheit so gefährlich? Wie funktioniert der Impfstoff, wie verhält er sich im Körper und wie wirksam ist er? Was ist vor und nach der Impfung zu beachten? Und welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen könnten auftreten?
Einwilligungsbogen
Hier machen Sie Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand, zu früheren Impfungen und bestehenden Allergien. Der impfende Arzt wird Sie gegebenenfalls nochmals zu Einzelheiten Ihrer Angaben befragen. Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie ausdrücklich in die Corona-Schutzimpfung ein.
Impfung
Anschließend wird die Impfung durch geschultes medizinisches Fachpersonal durchgeführt. Die Impfung wird in Ihren Impfpass eingetragen, unter anderem wird dort der Impfstoff mit Chargennummer vermerkt. Sollten Sie keinen Impfpass besitzen, erhalten Sie eine Ersatzbescheinigung.
Nachbeobachtung
In einem gesonderten Wartebereich bleiben Sie zur Sicherheit noch unter medizinischer Beobachtung.
Nebenwirkungen, die später auftreten, teilen Sie bitte Ihrem Hausarzt mit, der die Beschwerden weiter abklären und weiterführende Untersuchungen durchführen kann. Nebenwirkungen können außerdem bei Ihrer Apotheke oder dem Hersteller gemeldet werden, die mögliche Symptome im Zusammenhang mit der Impfung an die zentralen Stellen weiterleiten.
Termin für zweite Impfung
Sie haben die erste Corona-Schutzimpfung erfolgreich absolviert. Bitte beachten Sie, dass Sie eine zweite Impfung benötigen. Bitte bringen Sie zu diesem Termin in jedem Fall den Impfausweis oder die Ersatzbescheinigung wieder mit. Den vollen Impfschutz erreichen Sie erst nach derzeitigem Kenntnisstand sieben Tage nach der zweiten Impfung.

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