Sprungziele
Seiteninhalt
03.09.2021

Bundestagswahl 2021: Versand der Wahlbenachrichtigungen

Nachdem am Stichtag 15.08.2021 die zu diesem Zeitpunkt bei den örtlichen Einwohnermeldeämtern vorliegenden Daten zum Wohnsitz von Wahlberechtigten festgestellt wurden, sind auf dieser Grundlage die Wahlbenachrichtigungen erstellt, ausgedruckt und versandt worden. Inzwischen dürfte nahezu jede und jeder der mehr als 12.500 Frauen und Männer, die am Wahlsonntag in Kirchhain ihre Stimme für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag abgeben dürfen, im Besitz einer solchen Information sein.

Mit den Wahlbenachrichtigungen sind in den letzten Tagen alle Wahlberechtigten darüber informiert worden, an welchem Ort und in welchem Wahllokal sie am 26. September in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr ihre beiden Stimmen (Wahlkreis- und Landeslistenstimme) für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag abgeben dürfen.
Dabei werden sicherlich auch einige Wählerinnen und Wähler sein, die bereits die Briefwahl in Anspruch genommen haben. „Das lässt sich wegen der relativ engen Fristen zwischen dem gesetzlich vorgegebenen Stichtag für den Abschluss des Wählerverzeichnisses sowie dem unmittelbar daran anschließenden Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungen, über das Kommunale Gebietsrechenzentrum in Gießen leider nicht vermeiden und führt mitunter zu Irritationen bei den Betroffenen“, informiert Fachbereichsleiter Dirk Lossin von der Stadtverwaltung. „Ein manuelles Aussortieren der vergleichsweise wenigen Wahlbenachrichtigungen von denjenigen, für die wir schon Briefwahlunterlagen ausgestellt haben, wäre aber nur mit einem sehr hohen Personalaufwand möglich und daher extrem unwirtschaftlich.“
Der Tipp des Wahlfachmannes an Betroffene: „Wer bereits Briefwahlunterlagen erhalten und trotzdem jetzt noch eine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte diese schlichtweg ignorieren.“ Schließlich ist mit der Ausstellung eines Wahlscheins für die Briefwahl ein entsprechender Vermerk in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden, der verhindert, dass die betreffende Person ein zweites Mal ihre Stimmen - dann nämlich am Wahlsonntag im Wahllokal - abgeben kann.

Seite zurück Nach oben