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20.10.2020

Aufruf Bürgermeister Olaf Hausmann

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

angesichts der im Landkreis Marburg-Biedenkopf stark steigenden Corona-Infektionszahlen, die über dem kritischen Schwellenwert von 50 liegen, gelten seit dem 19. Oktober verschärfte Corona-Regeln. Der Kreisausschuss hat hierzu eine neue Allgemeinverfügung  erlassen.

Ich möchte Sie hier auf die wichtigsten Punkte aufmerksam machen:

  • Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, in Gruppen von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands gestattet.
  • Es wird dringend empfohlen, generell eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn bei Begegnungen mit anderen Personen im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 CoKo-BeV der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die weitergehenden Regelungen der CoKoBeV zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleiben hiervon unberührt.
  • Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Sinne von § 1 Abs. 2b CoKoBeV in Räumlichkeiten sind nur zulässig, wenn die Zahl der Teilnehmenden 100 nicht übersteigt. Eine höhere Teilnehmendenzahl kann die zuständige Behörde ausnahmsweise gestatten.
  • In der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages gilt für Verkaufsstellen ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke und im gleichen Zeitraum ist es verboten, im öffentlichen Raum alkoholische Getränke zu konsumieren.
  • Private Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter im öffentlichen Raum mit einer Teilnehmendenzahl von mehr als 25 Personen sind untersagt.
  • Für Feiern in privaten Räumen, insbesondere in Wohnungen, wird eine Beschränkung der Teilnehmendenzahl auf 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen dringend empfohlen.
  • In Gaststätten und Übernachtungsbetrieben nach § 4 CoKoBeV sowie Mensen, Kantinen, Cafés, Eiscafés und Eisdielen haben Gäste beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten, in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Toiletten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Hiervon ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
  • Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 2. November

 Aktion „Ab in die Stadt“ und Kommunales Kino abgesagt

Aufgrund der gestiegenen Zahlen und der Vorgaben haben wir schweren Herzens entschieden, dass die Innenstadtaktion „Ab in die Stadt“ mit den Markthändlern am 29. und 30. Oktober abgesagt wird. Auch das geplante Erntedankfest der Stadt im Rahmen des Förderprojektes „Ab in die Mitte“ fällt aus.

Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, aber wir sind uns sicher, dass dies im Moment die richtige Entscheidung ist. Ob die Verkaufsaktion Ende November stattfinden kann entscheiden wir in den nächsten Wochen.

Auch die für den 28. Oktober geplante Kinoveranstaltung und die Halloweenparty der Stadtjugendpflege finden leider nicht statt.

Bürgerbüro und Verwaltung bleiben offen – Terminvereinbarung wünschenswert

Weiterhin haben wir uns dafür entschieden, die Verwaltung zunächst offen zu lassen und an unseren Öffnungszeiten festzuhalten. Trotz allem bitten wir die Bürgerinnen und Bürger mit den Sachbearbeitern Termine abzustimmen, um den Begegnungsverkehr in der Verwaltung zu reduzieren.
Auch den Fensterservice des Bürgerbüros am Gebäude „Am Markt „6/8“ werden wir wieder aktivieren, um den Publikumsverkehr zu entzerren und Wartezeiten zu minimieren.

Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger bitten, einen Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten der Verwaltungsgebäude aufzuziehen, um auch hier das Ansteckungsrisiko zu reduzieren.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, die Infektionszahlen in unserem Landkreis zu senken.

Für Fragen stehe ich gemeinsam mit meinem Team zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.

Das Wichtigste: BLEIBEN SIE GESUND

Ihr

Olaf Hausmann, Bürgermeister

 

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