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07.02.2022

3-G-Regel gilt auch bei der Stadtverwaltung

Ab dem 25. November gilt für Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung Kirchhain die 3-G-Regel.

Wer also nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen negativen Corona-Test von einem Schnelltestcenter (z.B. dem Testcenter auf dem Marktplatz). Ein einfacher Selbsttest reicht nicht aus.

Die Eingangstüren der Verwaltungsgebäude sind geöffnet.

Beim Betreten des Bürgerbüros, des Standesamtes, der Stadtkasse oder einem anderen Verwaltungsbereich ist ein entsprechender Nachweis vorzuzeigen. Darüber hinaus ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Um Wartezeiten zu vermeiden werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, im Vorfeld Termine zu vereinbaren.

Dies gilt insbesondere für folgende Dienstleistungen des Bürgerbüros sowie des Standesamtes:

-            An-, Ab- und Ummeldungen

-            Beantragungen von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen

-            jegliche Anliegen im Bereich des Standesamtes

Für standesamtliche Trauungen gelten folgende Regelungen:

Trausaal Kirchhain

  • 3-G-Regel wie vor
  • max. Besucherzahl 23 Personen (incl. Brautpaar und Standesbeamter/-in), eingerechnet sind Kinder ab dem 1. Lebensjahr
  • Mund- und Nasenschutz (FFP2-Maske oder medizinische Maske) für die Hochzeitsgesellschaft.Der Maskenschutz gilt ebenfalls für Kinder ab dem 6. Lebensjahr
  • Ein Sicherheitsabstand von 1,5 m ist einzuhalten

Trausaal Heimatmuseum Großseelheim

  • 3-G-Regel wie vor
  • max. Besucherzahl 15 Personen (incl. Brautpaar und Standesbeamter/-in), eingerechnet sind Kinder ab dem 1. Lebensjahr,
  • Mund- und Nasenschutz (FFP2-Maske oder medizinische Maske) für die Hochzeitsgesellschaft. Der Maskenschutz gilt ebenfalls für Kinder ab dem 6. Lebensjahr
  • Ein Sicherheitsabstand von 1,5 m ist einzuhalten

Entsprechende Nachweise zur 3-G-Regel sind vorzulegen.

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