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Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung

Nr. 99111012080000

Wenn Sie infolge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) so hilflos sind, dass Sie für die Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichen Umfang Hilfe benötigen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegeleistungen.
Hierzu gehört u.a. auch das Pflegegeld, dass nach der Art und Schwere des Gesundheitsschadens festgesetzt wird.

Auf Antrag kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt oder die erforderliche Hilfe in einer geeigneten Einrichtung (Heimpflege) gewährt werden.

12.11.2021

Ein Versicherungsfall, der zur Pflegebedürftigkeit führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

  • Die Pflegebedürftigkeit ist die Folge eines anerkannten Versicherungsfalls
  • Für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wird in erheblichem Umfang Hilfe benötigt.

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Wenden Sie sich an Ihre Unfallversicherung.

Fragen Sie bei Ihrer Unfallversicherung, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.

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