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Ratten- und Schädlingsbekämpfung

Insbesondere im Frühjahr und Herbst eines Jahres treten vermehrt Ratten auf. Werden der Stadt Kirchhain die Sichtung von Ratten gemeldet, wird in den Straßenschächten der genannten Bereiche zur Bekämpfung in der Kanalisation Giftköder ausgelegt.

Darüber hinaus können sich Ratten auf Grundstücken einnisten. Die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken, Lager- und Schuttplätzen, Kanalisation, Garten- und Parkanlagen sowie Eisenbahnanlagen sind verpflichtet in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bei einer allgemeinen oder in Einzelfällen angeordneten Bekämpfungsaktion Rattenvertilgungsmittel in ausreichender Menge auszulegen oder auslegen zu lassen.

Die Bekämpfungsmaßnahmen sind notfalls so lange zu wiederholen, bis sämtliche Schädlinge vernichtet sind.

Für die Schädlingsbekämpfung ist neben dem Eigentümer derjenige verantwortlich, der die tatsächliche Gewalt über die Grundstücke oder Örtlichkeiten ausübt.

Vor Beginn der Schädlingsbekämpfung sind Abfallstoffe - vor allem Küchen- und Futterabfälle, Müll, Gerümpel von allen den Ratten leicht zugänglichen Orten zu entfernen.

Wegen der Schwierigkeit einer sachkundigen Rattenbekämpfung empfiehlt sich die Hinzuziehung eines amtlich zugelassenen Schädlingsbekämpfungsunternehmens.

Ratten können schwerwiegende Krankheiten übertragen. Zur Verhütung und Abwehr von Infektionskrankheiten beim Menschen ist es notwendig, dass festgestellter Rattenbefall bei der Stadt Kirchhain gemeldet wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

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