| Informationen über Google-Street-View und die Möglichkeit des Widerspruchs | |||||||
| Auch in Hessen wurden sie schon gesichtet: Schwarze Autos mit Google-Aufkleber und einem ca. 1,50 m hohen Mast auf dem Dach, an dem 4 Kameras befestigt sind, fotografierten bereits im Jahr 2009 Straßenzüge und Häuserfronten in Frankfurt am Main und einigen anderen größeren hessischen Städten. Die Aufnahmen sollen – wie bereits in anderen europäischen Ländern geschehen – als Zusatzfunktion des Landkarten- und Luftbilddienstes „Google Maps“ frei im Internet zur Verfügung gestellt werden und Surfern eine virtuelle Ansicht aller Gebäudefassaden und somit eine „Online-Stadtrundfahrt“ ermöglichen. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat dieses Vorhaben von Google zusammen mit den anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden schon im Jahr 2008 geprüft. Um die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte betroffener Hausbesitzer und –bewohner sowie zufällig aufgenommener Passanten und Fahrzeugbesitzer zu wahren, wurde von Google gefordert, die Gesichter von Passanten und fotografierte Kfz-Kennzeichen vor der Veröffentlichung im Internet unkenntlich zu machen und Betroffenen ein Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen ihres Hauses bzw. ihres Grundstückes einzuräumen. Google hat die Einhaltung dieser Vorgaben unter Einsatz modernster Verpixelungstechniken zugesagt. Der Veröffentlichung der Fotos von Personen oder Autos, die trotz der vorherigen Verpixelung des Gesichts bzw. des Nummernschilds immer noch erkennbar sind, kann zusätzlich widersprochen werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat Google aufgefordert, die Bevölkerung zeitnäher und detaillierter als bislang darüber zu informieren, wann genau in welchen Orten mit dem Auftauchen der Google-Autos zu rechnen ist. Das Regierungspräsidium Darmstadt weist darauf hin, dass Google für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Veröffentlichung zugesagt hat. Die Widersprüche können bereits jetzt per E-Mail (streetview-deutschland@google.com) oder per Brief (Google Germany GmbH, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg) an das Unternehmen gerichtet werden. Ein Mustertext für Widersprüche kann von der Homepage der Datenschutzaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt www.datenschutzaufsicht.hessen.de oder über die Homepage der Behörde www.rp-darmstadt.hessen.de heruntergeladen werden. Für Interessierte stellt die Datenschutzaufsichtsbehörde dort auch weitere Informationen zum Datenschutz bei Google Street-View zur Verfügung. Ferner können die Musterformulare für Widersprüche hier abgerufen werden und sind im Bürgerbüro erhältlich. |
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