Stadtsanierung Kirchhain: Sparen bei den Ausgleichsbeträgen - Ablösevereinbarung mit finanziellem Vorteil für Anwohner
  Die Stadtsanierung in Kirchhain neigt sich langsam dem Ende entgegen – an vielen Stellen in der Stadt kann man das Ergebnis der geleisteten Arbeit sehen. Die Stadt Kirchhain muss nach dem Baugesetzbuch von den Grundstückseigentümern im festgesetzten Sanierungsgebiet Ausgleichsbeträge erheben. Wenngleich die hiervon Betroffenen bereits schriftlich informiert wurden, weist Cornelia Engelhardt-Fröhlich vom Sanierungstreuhänder Wohnstadt auf eine Besonderheit hin: „Die für die Sanierung von den jeweiligen Anwohnern zu zahlenden Ausgleichsbeträge können durch Abschluss einer so genannten Ablösevereinbarung bis zum 31.12.2009 um 10 % gesenkt werden.“ Wird diese Ablösevereinbarung im Jahre 2010 abgeschlossen ist ein Nachlass von 5 % möglich. Wird eine solche Ablösevereinbarung nicht abgeschlossen, so kann die Stadt Kirchhain den Ausgleichsbetrag nach dem Ende der Sanierung, also voraussichtlich 2012, in vollem Umfang per Bescheid erheben.
Besonders wichtig ist, dass Nachlässe nur auf Antrag gewährt werden können. Cornelia Engelhardt-Fröhlich (Tel. 0561/1001-1455) und Jürgen Kothe (Tel. 0561/1001-1297) vom Sanierungsträger Wohnstadt geben hierzu gerne Auskunft und schicken eine Ablösevereinbarung zu.
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