| Hinweise zur Ausstellung von Kinderreisepässen, Bundespersonalausweisen und Reisepässen (ePass) ab dem 01. November 2007 | |||||||
| In sämtlichen Medien wurde umfangreich darüber berichtet, dass ab dem 01. November 2007 der Fingerabdruck in den ePass aufgenommen wird. Darüber hinaus sind aber ab diesem Zeitpunkt noch weitere Änderungen im Pass- und Ausweiswesen in Kraft getreten. Im Folgenden sind hier die wesentlichen Änderungen aufgelistet: ePass - (Zusätzliche) Speicherung von Fingerabdrücken im Chip - Wegfall des Kindereintrags im Reisepass der Eltern - Wegfall des Feldes Ordens- und Künstlername - Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahren für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahre). Antragsteller ab 24 Jahre erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren Personalausweis - Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlername auf der Rückseite des Personalausweises - Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahre). Antragsteller ab 24 Jahre erhalten einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren Kinderreisepass - Änderung der Gültigkeitsdauer auf 6 Jahre, maximal bis zum 12. Lebensjahr Vorläufiger Reisepass - Wegfall des Kindereintrags im vorläufigen Reisepass der Eltern Weitere Informationen zu allen Pass- und Ausweisdokumenten finden Sie hier auf unserer Homepage unter der Rubrik „Bürgerservice von A bis Z“. |
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