| Passpflicht deutscher Staatsangehöriger in Transitstaaten | |||||||
Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes wird von der deutschen Botschaft Belgrad berichtet, dass in jüngster Zeit vermehrt deutsche Reisende auf dem Landeswege mit dem Ziel Griechenland oder Türkei ihrer Passpflicht bei der Durchreise durch Serbien und Montenegro, Bulgarien und Mazedonien nicht nachkommen, da sie lediglich den für Griechenland und der Türkei ausreichenden Bundespersonalausweis mitführen. Zahlreichen Reisenden ist offensichtlich nicht bekannt, dass für deutsche Staatsangehörige in Serbien und Montenegro, Bulgarien und Mazedonien weiterhin Passpflicht besteht. Für Kinder muss ein noch gültiger Kinderausweis mit Lichtbild oder ein Kinderreisepass mitgeführt werden, da die Eintragung von Kindern unter 16 Jahren in den Reisepass der Eltern in einzelnen Ländern Südeuropas nicht als ausreichend anerkannt wird. Entsprechend hoch ist die Zahl der Personen, die lediglich mit dem Bundespersonalausweis die Reise antreten und erst an der kroatisch-serbischen bzw. ungarisch-serbischen Grenze ihres Irrtums bewusst werden. Die serbischen Grenzbehörden stellen, entgegen früherer Praxis, in derartigen Fällen neuerdings großzügig Passierscheine (turisticka propusnica) zur Ein- bzw. Durchreise gegen eine Gebühr von 50 Euro aus. Die bulgarischen und mazedonischen Grenzbehörden halten hingegen streng an der Passpflicht fest. Dies führt dazu, dass Transittouristen zunächst bei der Einreise die serbische Gebühr entrichten, sodann bis zur bulgarischen bzw. mazedonischen Grenze weiterfahren, dort abgewiesen werden und gezwungen sind, nach Belgrad zurückzukehren, um bei der deutschen Botschaft die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses zu beantragen. Häufig geschiet dies kurz vor bzw. am Wochenende, sodass die vorgeschriebene Zustimmung (Passermächtigung) der Innenbehörden (Passbehörde des Hauptwohnsitzes) nicht sofort eingeholt werden kann und ggf. ein mehrtägiger Aufenthalt in Belgrad erforderlich wird. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, sich vor Antritt einer Reise ins Ausland über die jeweiligen Einreisebestimmungen zu informieren. Die jeweiligen aktuellen Bestimmungen können auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de eingesehen werden. |
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